
Reisen mit koronarer Herzkrankheit
Patienten mit Koronarar Herzkrankheit dürfen reisen
- wenn die körperliche Leistungsfähigkeit nicht wesentlich eingeschränkt ist.
- wenn sie bei hoher Belastung zum Beispiel beim Bergangehen nur leichte Angina pectoris haben
- wenn sie stabile Angina pectoris haben, also unter bekannten Beschwerden leiden, die sich nicht verschlimmern
Was KHK-Patienten im Urlaub bei sich haben sollten
- Die verordneten Medikamente in ausreichender Menge und zusätzlich Nitro-Spray
- den letzten Katheterbericht
- einen Ausweis mit den Laborwerten der Blutgerinnung bei gerinnnungshemmender Therapie
- den letzten Echo-Bericht
- ihren Schrittmacherausweis